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Zugriffe seit dem 21/08/2006:

Liebe Interessenten,

selbstverständlich können Sie mich auch für Ihre Bilder / Fotos oder Veranstaltungen buchen. Dafür finden Sie nachfolgend meine aktuelle Preisliste. Bei allen Preisen wird die Kleinunter-nehmerregelung gem. § 19 UStG angewendet. Selbstverständlich sind auch auf Anfragen Pauschalen möglich.

Wenn Sie Interesse haben sich auch einmal fotografieren zu lassen, dann können Sie sich gerne über mein Kontaktformular oder per Email: info@buehler-bilder.de mit mir in Verbindung setzen um weitere Infos oder dem allgemeinen Ablauf zu bekommen.

Allgemeines
Bei allen Angeboten erhalten Sie ca. 1 - 2 Wochen nach den Aufnahmen Ihre Bilder auf einer CD oder einer DVD in voller Auflösung, je nach Kameratyp, nach Anzahl der Bilder und der damit verbundenen Bearbeitungsdauer zur privaten Nutzung.

Spezielle Bildbearbeitungen, wie Color-Key, schwarz/weiß oder Sepia, werden extra be-rechnet.

Hochzeitsfotografie
Die Bilder an Ihrem schönsten Tag sollten Sie nicht Ihrem Bekannten oder Verwandten über-lassen. Ich fotografiere Sie mit professionellen Kameras und Equipment und kann das Beste aus Ihren Bildern herauszuholen.
Referenzen hierzu finden Sie in der Bildergalerie hier auf meiner Homepage.

Zum Ablauf:
Das Hochzeitsshooting mit dem Brautpaar sollte an mindestens zwei verschiedenen Orten (Locations) stattfinden und man sollte sich dafür insgesamt mind. 2 Stunden Zeit lassen. Gerne kann man das Shooting auch verlängern. Eine Person aus dem Bekanntenkreis (evtl. ein Trauzeuge?) kann uns gerne während des gesamten Shootings begleiten.

Spezielle Wünsche Ihrerseits werden selbstverständlich berücksichtigt. Dies sollte man am besten vorab in einem persönlichen Gespräch klären.

Sollte an Ihrem Hochzeitstag das Wetter nicht optimal sein, so kann das Shooting gerne an einem anderen Tag ohne zusätzliche Kosten nachgeholt werden

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Bilder aus 2 Stunden Shooting nicht unbedingt ausreichen um ein Hochzeitsbuch zu erstellen.

Bei Hochzeiten sind nachfolgende Orte ohne Fahrtkostenberechnung:
Ludwigsburg, Kornwestheim, Stuttgart, Möglingen, Asperg, Tamm, Bietigheim-Bissingen, Pleidelsheim, Murr, Steinheim, Marbach, Benningen, Erdmannhausen, Affalterbach, Remseck, Pattonville, Schwaikheim, Hohenacker, Winnenden, Bittenfeld, Waiblingen, Backnang, Heilbronn bzw. nach Absprache.

2 Stunden Shooting vor Ort oder im Fotostudio...................................      250,00 EUR
Beinhaltet:
- Shooting mit dem Brautpaar
- Gruppenbilder / Familienbilder mit den Angehörigen
- Alle Bilder in hoher Auflösung, je nach Kamera auf CD oder DVD zur privaten Nutzung.
Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.

Jede weitere Stunde (ab der 8. Stunde)..............................................       80,00 EUR

Aufnahmen beim Standesamt............................................................     120,00 EUR
Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.

Hochzeitsdokumentation in Bildern....................................................     790,00 EUR
- Ich begleite Sie an Ihrem Hochzeitstag von morgens bis abends und halte diesen Tag
  in Bildern / Fotos für Sie fest.
- Dauer bis 8 Stunden und Termin nach Absprache.
- Sollten Sie mehr Zeit benötigen, kann eine Pauschale vereinbart werden.
Beinhaltet:
- Aufnahmen vor und während dem schminken der Braut
- Standesamtliche und / oder kirchliche Trauung
- Shooting mit dem Brautpaar
- Gruppenbilder / Familienbilder mit den Angehörigen, Freunden und Bekannten
- Dokumentation vom Tag, ggf. bis zum abendlichen Tanz
- Alle Bilder in hoher Auflösung, je nach Kamera auf CD oder DVD zur privaten Nutzung.
Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.

Modelshooting / Einzelshooting
In den von Ihnen gewünschten Bereichen wie Portrait, Fashion, …

Fotostudioaufnahmen......................................................................      140,00 EUR
- Dauer: bis 1,5 Stunden
Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.

Einzelaufnahmen.............................................................................       50,00 EUR
(Geeignet für Babys, Kinder, Personen, Familie)

- Dauer: ca. 30 Minuten
Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.

Schlangenshooting
Shooting mit Schlagen (Boa und Königspython). Für dieses Shooting benötige ich eine längere Planungszeit, bitte dies bei Ihrer Anfrage berücksichtigen.

Die Tiere werden von einer staatlich geprüften Tiertrainerin gebracht, welche während des gesamten Shootings anwesend ist. Die Tiere sind film- und fotoerfahren und den Umgang mit Menschen gewöhnt.

Schlangenshooting..........................................................................      200,00 EUR
- Dauer: 1 Stunde
Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.

Fahrtkosten
Anfahrt je Fahrtkilometer.....................................................................         0,80 EUR
Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.

Bildarchivierung
Bei allen Aufträgen werden die Bilder für mind. 12 Monate archiviert, so dass innerhalb dieser Zeit weitere CDs / DVDs zum Preis von je 15,00 EUR nachbestellt werden können.
Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.

Visagistin / Visa
Sollten Sie eine Visagistin/Visa benötigen, so sind diese Kosten zusätzlich und direkt mit der Visa abzurechnen.
Ich arbeite mit einer professionellen Visagistin zusammen, Referenzen und Preise erhalten Sie hier auf Anfrage.

...das Kleingedruckte
Alle Bilder sind für „privat“ bestimmt und bei allen Aufnahmen / Bildern bleibt das Urheberrecht beim Fotograf (UrhG § 7). Ein Verkauf oder eine Veröffentlichung der Bilder ist nicht ge-stattet. Sollten Sie Bilder veröffentlichen wollen, bitte ich Sie, dies mir im Vorfeld mitzuteilen.

Ich weise ausrücklich darauf hin, dass ich ein Hobby- und kein Berufsfotograf bin.

Rechtshinweis:
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

UrhG § 2 Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
     1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
     2. Werke der Musik;
     3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
     4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und
         Entwürfe solcher Werke;
     5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
     6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
     7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen
         und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__2.html

UrhG § 7 Urheber
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__7.html

UrhG § 13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk.
Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu ver-wenden ist.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__13.html

 

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Jegliche Veröffentlichung, Verkauf oder Weitergabe an Dritte der hier veröffentlichten Bilder ist nicht gestattet.